Am 04. Oktober 2018 gab es das erste Gespräch — ein „Vorgespräch“ hat es ja bereits am 10. September, also zwei Tage nach der Besetzung der leerstehenden Wohnungen, gegeben — zwischen Vertreter*innen der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH (die Aachener) und der Hausprojektgruppe G17a. Wir waren mit sechs Leuten vertreten; anwesend waren auch unser Anwalt sowie drei Politiker*innen (MdB, MdA und BVV), die moderierende und vermittelnde Funktionen hatten.
Nachdem bei dem oben erwähnten Vorgespräch die Aachener ihr „soziales Konzept“ für das Haus ausführte, war es an uns „Konzeptbausteine“ und politischen Grundlinien der zukünftigen Nutzung des Hauses darzulegen. Wir haben zu Beginn des Gespräches jedoch darauf gepocht, dass unsere Positionen und Forderungen nicht zur Verhandlung stehen, sondern uns ein Raum des Vortrages eingeräumt werden müsse, genauso wie es dem Vertreter der Aachener bei dem Vorgespräch zugestanden wurde.
Unsere Forderungen sind seit dem 08. September bekannt:
- Keine Räumung der besetzten Wohnungen, keine Strafanzeigen gegen Besetzer*innen
- Übertragung des leerstehenden Wohnraums durch die Eigentümer an die Hausprojektgruppe G 17a
- Schluss mit der sogenannten Berliner Linie
- Über die Nutzung des leerstehenden Gewerberaums soll in einer öffentlichen Stadtteilversammlung beraten und entschieden werden
Uns war wichtig herauszustellen, dass selbstverwaltetes und 100 % bezahlbares Wohnen ermöglicht werden muss. Dies beinhaltet Wohnraum in regulären Mietverhältnissen für Menschen mit prekärem Hintergrund, wie etwa für geflüchtete Menschen. Die Gewerberäume sollen durch einen basisdemokratisch organisierten Prozess vergeben werden, die nachbarschaftlich sozialen Projekte müssen 100 % abgesichert werden. Ziel muss es sein den Wohn- und Gewerberaum vor Spekulation zu sichern.
Die Perspektive der Aachener ist — das war voraussagbar — eine andere: Derzeit werden die Kellerräume durch eine vom Eigentümer beauftragte Baufirma saniert: Es sollen hier im Rahmen der Kältehilfe durch den Sozialdienst Katholischer Frauen Berlin e.V./SKF später insgesamt 15 Schlafplätze für Frauen angeboten werden. Die Kellerräume könnten allerdings nach derzeitigem Stand aufgrund der baulichen Gegebenheiten doch nicht geteilt werden, sodass diese nicht als Kieztreffpunkt mitgenutzt werden können. Hinsichtlich von 60 Prozent der Wohnungen (bzw. 60 Prozent der Wohnnutzungen inklusive der derzeit bestehenden Mietverhältnisse) sei die Aachener für „alternative Wohnformen“ offen. Ein Verkauf käme für das Unternehmen allerdings nicht in Frage. Gefragt haben wir, welche Sanierungskosten die Aachener für das Haus angesetzt, erhielten aber keine Antwort.
Darüber hinaus haben wir erneut die Nutzung einer zweiten Wohnung, in der sich nachbarschaftliche und stadtpolitische Initiativen treffen können, angesprochen. Diese sollte schon im September geöffnet werden. Prinzipiell spricht laut Aachener nun offenbar nichts gegen eine zweite Wohnung — es brauche aber eine „haltbare Vereinbarung“, die keine Fakten schaffe und wodurch keine dauerhaften Nutzungsrechte entstünden. Wie ein solches Vertragswerk aussehen kann, wird gerade zwischen den Anwälten ausgelotet. In dieser noch zu öffnenden zweiten Wohnung soll Mitte November eine Kiezversammlung stattfinden, bei der es um die Nutzung der Gewerberäume für nachbarschaftlich soziale Projekte gehen wird.
Ebenso wird die Verlängerung der bisherigen Zwischennutzungsvereinbarung um drei Monate zur Zeit juristisch abgeklopft.
Als nächster Gesprächstermin wurde Montag der 22. Oktober 2018 um 19:00 Uhr voraussichtlich vor Ort in der Großbeerenstraße 17a vereinbart.
Gemeinsam die Eigentumsfrage stellen — Gemeinsam gegen steigende Mieten, Verdrängung, Verwertung, Spekulation, Zwangsräumung, Luxusneubauten
Hausprojektgruppe G17a